Gerichtsgutachten: Altlasten / Bauschadstoffe, Berlin

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist in Deutschland die einzige gesetzlich geregelte Qualifizierungsmöglichkeit für Sachverständige. Sie erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Institution wie z. B eine Industrie – und Handelskammer und hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

Sie ist ein Garant für unabhängige, weisungsfreie sowie persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erstellte Gutachten, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Auftrageber sind Gerichte bei Streitfällen oder Rechtspfleger in Zwangsversteigerungsverfahren. Nur ein gerichtlicher Auftrag, in der Regel ein Beweisbeschluss macht einen ö.b.u.v. Sachverständigen zu einem Gerichtsgutachter.

Die Haftung richtet sich nach § 839a BGB, wonach derjenige Gerichtsgutachter zu Schadenersatz verpflichtet ist, der vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt. Bei  Privatgutachten greift das Werkvertragsrecht, wonach der Gutachter ein mangelfreies Gutachten schuldet.

Vergütet wird der Gerichtsgutachter gem. JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Unsere Dienstleistungen:

  • Gerichtsgutachten bei Streitfällen im Altlastenbereich 
  • Gutachterliche Leistungen/Gerichtsgutachten in Zwangversteigerungsverfahren
  • Schiedsgutachten bei außergerichtlichen Streitfällen
Unsachgemäß zurückgebaute Fabrikhalle
Unsachgemäß zurückgebaute Fabrikhalle
Ölablagerung auf einem Betriebsgelände
Ölablagerung auf einem Betriebsgelände
Ehem. Reparaturhalle für Traktoren
Ehem. Reparaturhalle für Traktoren
Ehemalige Tankstelle
Ehemalige Tankstelle
Ortstermin
Ortstermin
KMF - ehemaliger Viehstall
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